Es wurde ein "AUDI 80 B2 Stufenheck (811, 813, 814, 819, 853), 1.8 GTE" gewählt.
Die Auswahl kann jederzeit im Kasten "Gewähltes Fahrzeug" geändert werden.
(kostenloser
Versand innerhalb von Deutschland möglich)
Lager 1: 1
Lager 2: 0
Lager 3: 0
Dieser Artikel passt nicht in das aktuell gewählte Fahrzeug!
| Ausführung Leitungsisolierung: | mit silikonbeschichteter Fasergeflecht-Isolierung |
| Lambdasonde: | Gewinde vorgefettet |
| 4046001443008 |
| HONDA: 36531-PNE-G01, 36531-PND-A11, 36531-PNB-G01, 36531-PDE-G01, 36531-PRA-G01, 36531-PNB-G02, 36531-P9K-E01 |
Passend für folgende Fahrzeuge:
| Modell | Hubraum | Leistung | Baujahr | Motorcode |
|---|
| HONDA CR-V II 2.0 | 1.998 ccm | 150 PS / 110 kW | 09/2001 bis 03/2007 | K20A4 |
| HONDA STREAM 2.0 16V | 1.998 ccm | 156 PS / 115 kW | 05/2001 bis 09/2006 | K20A5, K20A1 |
Allgemeine Information
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung
zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle
Verschleißteile unterliegen einem geminderten
Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten
Kilometerzahl.
Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc.
maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und
Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive
Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die
Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu
beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die
Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf
Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu
erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie
Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand
befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von
Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche
erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder
motorsportähnlichen Veranstaltungen.